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Rentenberater
Reinhard Rink
Germanenweg 3
35578 Wetzlar
Telefon: 06441 444 1504
Telefax: 06441 444 1503
Mobil: 0171 380 5397
Mobil: 01573 827 5807
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.rentenberater-rink.de
Zulassung als Rentenberater (Text der Erlaubnisurkunde):
Zulassung des Herrn Reinhard Helmut Rink, geb. am 09.11.1948 wohnhaft in 35578 Wetzlar, Germanenweg 3, als Rentenberater auf dem Gebiet des sozialen Versicherungs- und Versorgungsrechts gemäß Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 des RBerG i.V. m. § 7 RDGEG.
Zulassung durch den Präsidenten des Landgerichts Limburg
(Aktenzeichen: 371 a E - 35).
Seit 13.01.2009 bin ich nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 RDG vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Rechtsdienstleistungsregister registriert. Die Registrierung wurde am 26.07.2016 aktualisiert.
Geschäftssitz ist: 35578 Wetzlar, Germanenweg 3.
Die berufsrechtlichen Regelungen ergeben sich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und den hierzu ergangenen Ausführungsverordnungen. Vergütungsgrundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Vertretungsbefugt an allen Sozialgerichten und Landessozialgerichten
(§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGG, Fassung 12.12.2007).
Rechtsdienstleistungsgesetz, registriert im Rechtsdienstleistungsregister, Registrierungsbehörde: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 3712/1 -I/3- 3176/08, www.rechtsdienstleistungsregister.de.
Aufsichtsbehörde: Oberlandesgericht Frankfurt am Main,
Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main.
Umsatzsteuer-IDNr.: DE182471111.
Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e. V., www.rentenberater.de.
Mitglied im Deutschen Sozialgerichtstag e.V., www.sozialgerichtstag.de
Eine Berufshaftplichtversicherung besteht bei der SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG, 20351 Hamburg.
Versicherungsschutz ist für Auftraggeber im Inland und für die in den EU-Ländern sowie Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen ansässigen ausländischen Auftraggeber vorhanden.
Rentenberater sind gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 RDG i. V. m. § 5 RDV verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € für jeden Versicherungsfall abzuschließen.
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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