Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor, aktueller Rentenwert sind die vier Faktoren fuer die Berechnung der Rente.
Den groessten Einfluss auf die Rentenhoehe hat die Anzahl der Entgeltpunkte, die man im Laufe seines Erwerbslebens sammelt. Dazu wird fuer jedes Kalenderjahr der persoenliche Jahresbruttoverdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten in diesem Jahr verglichen. Wer im Jahr 2023 genau 43.142,00 EUR (vorlaeufig geschaetzt) durchschnittlich verdient, bekommt dafuer einen (1,0 EP) Entgeltpunkt, bei hoeherem oder niedrigerem Verdienst entsprechend mehr oder weniger. Mehr als rund zwei Entgeltpunkte pro Jahr kann man jedoch nicht wegen der Beitragsbemessungsgrenze von zurzeit 87.600,00 EUR jaehrlich erhalten.
Mit dem Zugangsfaktor wird die Rente an das Alter zum Rentenbeginn angepasst. Wer mit 67 Jahren (schwerbehinderte Menschen: mit 65 Jahren) in Rente geht, hat einen Zugangsfaktor von 1,0. Bei einem vorzeitigen Rentenbeginn faellt der Zugangsfaktor jedoch geringer aus. Er betraegt zum Beispiel 0,928, wenn man zwei Jahre vor der Regelaltersrente (z.B. langjaehrig Versicherter) in den Ruhestand geht. Der Rentenabschlag von 7,2 % (0,3 %-Punkte pro Monat) reduziert den Zugangsfaktor um 0,072.
Der Rentenartfaktor richtet sich nach der Funktion der Rente, die der Versicherte erhaelt. Eine Altersrente oder Rente wegen voller Erwerbsminderung hat den Rentenartfaktor 1,0, weil sie das fruehere Einkommen ersetzen soll. Bei anderen Renten liegt der Rentenartfaktor darunter - zum Beispiel bei 0,55 fuer eine grosse Witwen- oder Witwerrente.
Über den aktuellen Rentenwert nehmen die Rentnerinnen und Rentner an der durchschnittlichen Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer teil. Derzeit betraegt dieser Wert 37,60 EUR in den alten und 37,60 EUR in den neuen Bundeslaendern. So viel Rente gibt es im Alter pro Monat fuer einen persoenlichen Entgeltpunkt.
Auf der Basis der genannten Faktoren ergibt sich daraus folgende Rentenformel fuer einen sogenannten Standardrentner in den alten und neuen Bundeslaendern: 45 (Beitragsjahre) x 1,0 (Zugangsfaktor) x 1,0 (Rentenartfaktor) x 37,60 EUR (aktueller Rentenwert) = 1.692,00 EUR Bruttomonatsrente.
Um den Auszahlungsbetrag (die Nettorente) zu erhalten, muss die Rentnerin/der Rentner von der Bruttorente jetzt noch seinen Beitragsanteil zur Krankenversicherung (ab 01.01.2019 7,3 % zuzueglich halber Zusatzbeitragssatz, der von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren kann, z.B. 0,55 %) sowie den Pflegeversicherungsbeitrag von 3,40 % (Kinderlose 4,0 %) abziehen.