Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und Anwartschaften aufrechterhalten werden.
Letzteres ist für Versicherte wichtig, die vor 1984 mindestens fünf Beitragsjahre haben und seither keine Pflichtbeiträge zahlen. Sie können die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente nur durch lückenlose und fristgerecht gezahlte freiwillige Beiträge sichern. Wird dies versäumt, genügt schon eine Beitragslücke von einem Monat, um die Anwartschaft zu verlieren.